Ausschreibungen/ Vergabeverfahren von Straßen.NRW
Straßen.NRW veröffentlicht seit 2008 Ausschreibungen auf der Online-Plattform „Vergabemarktplatz NRW“. Dort finden interessierte Unternehmen alle Informationen zu unseren geplanten beziehungsweise abgeschlossenen Vergabeverfahren (Ausschreibungen). Vergabeunterlagen können über die Plattform direkt eingesehen und heruntergeladen werden. Um die Ausschreibungen von Straßen.NRW aufzurufen, verwenden Sie unsere Unternehmensbezeichnung als Suchbegriff.
Abgabe von Angeboten
Bei allen EU-Vergabeverfahren werden seit dem 18. Oktober 2018 ausschließlich nur noch elektronische Angebote zugelassen. Dies gilt für die Bereiche Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen. Auch alle Verfahren für Bauleistungen und freiberufliche Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte sind mittlerweile auf elektronische Angebote umgestellt worden.
Die elektronische Teilnahme am Vergabeverfahren und die Registrierung für den "Vergabemarktplatz NRW" sind für Unternehmen kostenfrei. Für den Zugang sind lediglich ein Internetzugang und ein aktueller Internet-Browser erforderlich.
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Woher kommt der Stichtag zur E-Vergabe?
Die Richtlinie 2014/24/EU gibt für öffentliche Auftraggeber vor, dass spätestens nach dem oben genannten Stichtag ausschließlich elektronische Angeboten bei Verfahren oberhalb der Schwellenwerte erfolgen dürfen. Mit der großen Vergaberechtsmodernisierung 2016 wurden diese Vorgaben in deutschem Recht verankert. Es gilt der Grundsatz: Die Unternehmen haben ihre Angebote und Teilnahmeanträge in Textform mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Welche Ausschreibungen sind zwingend davon betroffen?
Alle Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte. Bei Straßen.NRW sind das am häufigsten Ausschreibungen im offenen Verfahren (Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen). Bei den freiberuflichen Leistungen kommt meist das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zum Tragen.
Wie sehen die Vorgaben für nationale Vergabeverfahren aus?
Seit dem 18. Oktober 2018 kann der Öffentliche Auftraggeber festlegen, in welcher Form die Angebote bei Bauleistungen (VOB/A) einzureichen sind. Die Unternehmen können verpflichtet werden, ausschließlich elektronische Angebote einzureichen. Auch bei Lieferungen- und Dienstleistungen steht es dem öffentlichen Auftraggeber vergaberechtlich zu, ausschließlich elektronische Angebote zu fordern. Bei freiberuflichen Leistungen besteht keine Stichtagsregelung.
Was ist Textform?
Um Berührungsängste im Vorfeld zur E-Vergabe gleich auszuräumen: Die Textform wird bei Straßen.NRW ausreichend sein. Elektronische Signaturen oder Mantelbogenverfahren werden nicht verlangt. Auf der sicheren Seite liegen Unternehmen, wenn die natürliche Person und die juristische Person benannt werden, zum Beispiel "Mick Mustermann für die Beispiel GmbH & Co.KG".
Gibt es Vorbereitungsmöglichkeiten?
Unternehmen wird dringend empfohlen, die Möglichkeit zur Abgabe von Testangeboten auf dem Vergabemarktplatz zu nutzen und ansonsten ihre Angebote rechtzeitig abzusenden (zum Beispiel einen Tag vor Ende).