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Abschlussprüfung

Durch die Abschlussprüfung wird nach der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin festgestellt, ob die Prüfungsteilnehmer die erforderlichen Fertigkeiten beherrschen, die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzen und mit dem im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff vertraut sind.

Die Prüfungstermine und Anmeldefristen werden an dieser Stelle veröffentlicht.

Termine Abschlussprüfung Winter 2025/2026

  • Schriftliche Prüfung (Kenntnisprüfung): 26. November 2025
  • Mündliche Prüfung (nach Bedarf): 26. bis 27. Januar 2026
  • Praktische Prüfung (Fertigkeitsprüfung): 28. bis 29. Januar 2026

Anmeldefrist: 15. September 2025

Termine Abschlussprüfung Sommer 2026

  • Schriftliche Prüfung (Kenntnisprüfung): 26. März 2026
  • Mündliche Prüfung (nach Bedarf): 01. bis 03. Juni 2026
  • Praktische Prüfung (Fertigkeitsprüfung): 08. bis 16. Juni 2026

Anmeldefrist: 01. Dezember 2025

  • Fachklasse Siegen: 08.06.2026 in der DEULA Warendorf
  • Fachklasse Unna: 08.06.2026 und 09.06.2026 in der DEULA Warendorf
  • Fachklasse Bielefeld: 10.06.2026 in der DEULA Warendorf
  • Fachklasse Münster: 11.06.2026 in der DEULA Warendorf
  • Fachklasse Kempen: 15.06.2026 in der DEULA Kempen
  • Fachklasse Köln: 16.06.2026 in der DEULA Kempen

Zulassungsantrag

Den Antrag auf Anmeldung zur Abschlussprüfung können Sie hier herunterladen.

Informationen

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen der §§8 und 9 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin erfüllt.

Den Prüfungsteilnehmern wird am letzten Tag der Prüfung eine Bescheinigung ausgehändigt, aus der ersichtlich ist, ob die Prüfung "bestanden" oder "nicht bestanden" ist.

Über die Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer von der "Zuständigen Stelle" ein Zeugnis.

Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfungsteilnehmer und der Ausbildende von der Zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid.