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Abschlussprüfung

Durch die Abschlussprüfung wird nach der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin festgestellt, ob die Prüfungsteilnehmer die erforderlichen Fertigkeiten beherrschen, die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzen und mit dem im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff vertraut sind.

Die Prüfungstermine und Anmeldefristen werden an dieser Stelle veröffentlicht.

Termine Abschlussprüfung Winter 2023/2024

  • Schriftliche Prüfung (Kenntnisprüfung): 08. November 2023
  • Mündliche Prüfung (nach Bedarf): 15. bis 16. Januar 2024
  • Praktische Prüfung (Fertigkeitsprüfung): 17. bis 18. Januar 2024

Anmeldefrist: 15. September 2023

Termine Abschlussprüfung Sommer 2024

  • Schriftliche Prüfung (Kenntnisprüfung): 20. März 2024
  • Mündliche Prüfung (nach Bedarf): 27. bis 29. Mai 2024
  • Praktische Prüfung (Fertigkeitsprüfung): 03. bis 12. Juni 2024
    • Fachklasse Bielefeld: 03.06.2024 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Münster: 04.06.2024 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Siegen: 05.06.2024 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Unna: 05.06.2024 und 06.06.2024 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Kempen: 10.06.2024 und 11.06.2024 in der DEULA Kempen
    • Fachklasse Köln: 11.06.2024 und 12.06.2024 in der DEULA Kempen

Anmeldefrist: 01. Dezember 2023

Zulassungsantrag

Den Antrag auf Anmeldung zur Abschlussprüfung können Sie hier herunterladen.

Informationen

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen der §§8 und 9 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin erfüllt.

Den Prüfungsteilnehmern wird am letzten Tag der Prüfung eine Bescheinigung ausgehändigt, aus der ersichtlich ist, ob die Prüfung "bestanden" oder "nicht bestanden" ist.

Über die Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer von der "Zuständigen Stelle" ein Zeugnis.

Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfungsteilnehmer und der Ausbildende von der Zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid.