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Abschlussprüfung

Durch die Abschlussprüfung wird nach der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin festgestellt, ob die Prüfungsteilnehmer die erforderlichen Fertigkeiten beherrschen, die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzen und mit dem im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff vertraut sind.

Die Prüfungstermine und Anmeldefristen werden an dieser Stelle veröffentlicht.

Termine Abschlussprüfung Winter 2024/2025

  • Schriftliche Prüfung (Kenntnisprüfung): 27. November 2024
  • Mündliche Prüfung (nach Bedarf): 10. bis 11. Februar 2025
  • Praktische Prüfung (Fertigkeitsprüfung): 12. bis 13. Februar 2025

Anmeldefrist: 15. September 2024

Termine Abschlussprüfung Sommer 2025

  • Schriftliche Prüfung (Kenntnisprüfung): 19. März 2025
  • Mündliche Prüfung (nach Bedarf): 19. bis 21. Mai 2025
  • Praktische Prüfung (Fertigkeitsprüfung): 26. bis 28. Mai 2025 und 02. bis 06. Juni 2025
    • Fachklasse Kempen: 26.05.2025 und 27.05.2025 in der DEULA Kempen
    • Fachklasse Köln: 27.05.2025 und 28.05.2025 in der DEULA Kempen
    • Fachklasse Bielefeld: 02.06.2025 und 03.06.2025 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Münster: 03.06.2025 und 04.06.2025 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Siegen: 05.06.2025 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Unna: 05.06.2025 und 06.06.2025 in der DEULA Warendorf

Anmeldefrist: 01. Dezember 2024

Zulassungsantrag

Den Antrag auf Anmeldung zur Abschlussprüfung können Sie hier herunterladen.

Informationen

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen der §§8 und 9 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin erfüllt.

Den Prüfungsteilnehmern wird am letzten Tag der Prüfung eine Bescheinigung ausgehändigt, aus der ersichtlich ist, ob die Prüfung "bestanden" oder "nicht bestanden" ist.

Über die Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer von der "Zuständigen Stelle" ein Zeugnis.

Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfungsteilnehmer und der Ausbildende von der Zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid.