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Tierquerungshilfen im Straßenbau

Wo Rehbock, Sau und Hase die Autobahn überqueren

[Foto: Grünbrücke]Straßen schaffen Verbindungen für Menschen. Für die Tierwelt dagegen zerschneiden sie Lebensräume und gefährden so den Bestand von Populationen. Außerdem bergen sie die Gefahr, beim Queren verletzt oder getötet zu werden. Laut ADAC ereignen sich bundesweit mindestens 250.000 Wildunfälle pro Jahr. Nach Angaben des Landesjagdverbandes werden dabei in Nordrhein-Westfalen etwa 30 Verkehrsteilnehmer schwer verletzt.

Die Straßenbauverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit des Verkehrs zu sorgen und gleichzeitig negative Auswirkungen von Straßen auf die Natur, soweit wie möglich, zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund prüft der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen bei jeder Straßenplanung, ob im konkreten Fall der Bau von Tierquerungshilfen erforderlich ist.

Wichtige Tierquerungshilfen sind Kleintierdurchlässe und Grünbrücken.

Querungshilfen für Kleintiere

[Foto: Kleintierdurchlass] Neue Trassen zerschneiden häufig die traditionellen Wanderrouten von Amphibien zwischen ihren Landlebensräumen und ihren Fortpflanzungsgewässern. Um diese Verbindungen zu erhalten, baut der Landesbetrieb Leiteinrichtungen und Tunnelanlagen für Frösche, Kröten und Molche. Planung und Bau solcher Amphibienschutzeinrichtungen sind heute weitgehend Routineaufgaben. Nicht nur Amphibien nutzen solche Kleintierdurchlässe, sondern auch verschiedene kleinere Säugetiere. In Nordrhein-Westfalen existieren inzwischen mehrere Hundert solcher Anlagen.

Grünbrücken

[Foto: Grünbrücke] In andere Größen- und Kostendimensionen stoßen Querungshilfen wie Wildunterführungen und insbesondere Grünbrücken vor. Die durchschnittlichen Kosten für eine Grünbrücke summieren sich auf drei Millionen Euro und mehr. Um Ausgaben in dieser Größenordnung zu rechtfertigen, muss die Notwendigweit einer Grünbrücke in jedem Einzelfall durch Expertenaussage begründet sein.

Von großer Bedeutung sind die Wahl des richtigen Standorts, die Gestaltung des Brückenumfeldes und der Brücke selbst. Störungsempfindliche Arten wie Wildkatze und Rotwild akzeptieren eine Querungshilfe nur dann, wenn störende Einflüsse aus menschlichen Aktivitäten gering bleiben und sie sich sicher fühlen. Gezielte Anpflanzungen leiten die Tiere zum Bauwerk. Im Übergang zur Brücke und auf der Brücke selbst halten Schutzwände Lärm und Lichtreflexe ab.

In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit drei Grünbrücken (L361 bei Bergheim, A33 bei Bielefeld, A52 bei Elmpt). Mit Mitteln des Konjunkturprogramms II entstehen vier weitere zur Wiedervernetzung von Lebensräumen (A1 zwischen Nettersheim und Blankenheim, A3 Königsforst bei Köln, A31 "Üfter Mark" bei Dorsten-Schermbeck, B64 Egge bei Bad Driburg). Für eine weitere Grünbrücke (A4 bei Kerpen, Baubeginn 2011) ist das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen. Die Planungen von acht Grünbrücken im Rahmen von Autobahnneubauprojekten (A1, A33, A445) sind abgeschlossen und befinden sich im Planfeststellungsverfahren oder stehen kurz davor.

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Rechtlicher Hintergrund

Mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, 1976) und dem nordrhein-westfälischen Landschaftsgesetz (LG NW, 1980) wurden verbindliche Regelungen zur Berücksichtigung des Naturhaushaltes (nicht nur) beim Straßenbau eingeführt. Die sogenannte "Eingriffsregelung" schreibt in erster Priorität vor, erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, und damit auch der Fauna als dessen Bestandteil, so weit wie möglich zu vermeiden.

Seit dem Einfließen europäischer Naturschutzrichtlinien (Vogelschutz-Richtlinie, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) in das deutsche Naturschutzrecht in den 1990er Jahren wuchs die Bedeutung des Themas "Tierquerungshilfen" für die Zulassung von Straßenbauvorhaben bis heute kontinuierlich. Der Fokus ist inzwischen vor allem auf europaweit geschützte Lebensräume (Natura 2000-Gebiete) und Tierarten (z.B. Fledermäuse, Wildkatze) sowie auf Großsäuger wie die Leitart Rotwild gerichtet.