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Tierquerungshilfen im StraßenbauWo Rehbock, Sau und Hase die Autobahn überqueren
Die Straßenbauverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit des Verkehrs zu sorgen und gleichzeitig negative Auswirkungen von Straßen auf die Natur, soweit wie möglich, zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund prüft der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen bei jeder Straßenplanung, ob im konkreten Fall der Bau von Tierquerungshilfen erforderlich ist. Wichtige Tierquerungshilfen sind Kleintierdurchlässe und Grünbrücken. Querungshilfen für Kleintiere
Grünbrücken
Von großer Bedeutung sind die Wahl des richtigen Standorts, die Gestaltung des Brückenumfeldes und der Brücke selbst. Störungsempfindliche Arten wie Wildkatze und Rotwild akzeptieren eine Querungshilfe nur dann, wenn störende Einflüsse aus menschlichen Aktivitäten gering bleiben und sie sich sicher fühlen. Gezielte Anpflanzungen leiten die Tiere zum Bauwerk. Im Übergang zur Brücke und auf der Brücke selbst halten Schutzwände Lärm und Lichtreflexe ab. In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit drei Grünbrücken (L361 bei Bergheim, A33 bei Bielefeld, A52 bei Elmpt). Mit Mitteln des Konjunkturprogramms II entstehen vier weitere zur Wiedervernetzung von Lebensräumen (A1 zwischen Nettersheim und Blankenheim, A3 Königsforst bei Köln, A31 "Üfter Mark" bei Dorsten-Schermbeck, B64 Egge bei Bad Driburg). Für eine weitere Grünbrücke (A4 bei Kerpen, Baubeginn 2011) ist das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen. Die Planungen von acht Grünbrücken im Rahmen von Autobahnneubauprojekten (A1, A33, A445) sind abgeschlossen und befinden sich im Planfeststellungsverfahren oder stehen kurz davor. Mehr über Grünbrücken:
Rechtlicher HintergrundMit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, 1976) und dem nordrhein-westfälischen Landschaftsgesetz (LG NW, 1980) wurden verbindliche Regelungen zur Berücksichtigung des Naturhaushaltes (nicht nur) beim Straßenbau eingeführt. Die sogenannte "Eingriffsregelung" schreibt in erster Priorität vor, erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, und damit auch der Fauna als dessen Bestandteil, so weit wie möglich zu vermeiden. Seit dem Einfließen europäischer Naturschutzrichtlinien (Vogelschutz-Richtlinie, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) in das deutsche Naturschutzrecht in den 1990er Jahren wuchs die Bedeutung des Themas "Tierquerungshilfen" für die Zulassung von Straßenbauvorhaben bis heute kontinuierlich. Der Fokus ist inzwischen vor allem auf europaweit geschützte Lebensräume (Natura 2000-Gebiete) und Tierarten (z.B. Fledermäuse, Wildkatze) sowie auf Großsäuger wie die Leitart Rotwild gerichtet. |
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