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Pressemeldungen: 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2003 Presseinformation vom 05.10.2009 Gehölze an Straßen: Pflegesaison beginnt im OktoberGelsenkirchen (straßen.nrw). Auf den Beginn der Gehölzpflegesaison Anfang Oktober weist der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hin. Dann dürfen wieder die Gehölze an den Straßen des Bundeslandes zurück geschnitten, geläutert oder "auf den Stock gesetzt" werden. Ziel der Pflegemaßnahmen ist es nach Angaben von Straßen.NRW vor allem, die Verkehrssicherheit auf den Straßen beizubehalten. Zahlreiche größere und kleinere Maßnahmen an Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen planen die Niederlassungen von Straßen.NRW in der aktuellen Pflegesaison, die bis Ende Februar des kommenden Jahres läuft. In der vergangenen Saison haben die Maßnahmen landesweit mehr als 13 Millionen Euro gekostet. Gehölze neben den Straßen unterstützen die Verkehrssicherheit vor allem als Sicht-, Blend- und Windschutz. Sie werden aber auch als Sicherung der Straßenböschungen eingesetzt. Und um eine - neue - Straße landschaftsgerecht in die Region einzubinden, übernehmen Gehölze eine wichtige gestalterische Funktion. Um die unterschiedlichen Anforderungen aufeinander abzustimmen, beschäftigt der Landesbetrieb Straßenbau Experten vom Landschaftsarchitekten über den Landschaftspfleger bis hin zum speziell ausgebildeten Baumkontrolleur. Ist der Grünstreifen neben einer Straße nur schmal, werden die Gehölze regelmäßig "geläutert". Einzelne Gehölze werden dabei entfernt, damit die verbleibenden neue Seitentriebe ausbilden. Bei größeren Gehölzflächen schauen die Experten genauer hin: Bei einem jungen Bestand genügt ebenfalls gezieltes Läutern im Abstand von acht bis zehn Jahren zur regelmäßigen Pflege. Bei älterem Bestand werden die Gehölze abschnittsweise "auf den Stock gesetzt". Das heißt, sie werden auf 10 bis 20 Zentimeter zurück geschnitten, um neue Triebe bilden zu können. Jedes Jahr steht ein anderer Abschnitt auf dem Programm. Maßnahmen der Gehölzpflege bespricht Straßen.NRW mit den Fach- und Naturschutzbehörden sowie den betroffenen Städten und Gemeinden. Die einschlägigen Vorschriften stehen im "Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft" (Landschaftsgesetz). Diese Maßnahmen planen die Niederlassungen von Straßen.NRW in der Saison 2009/10:
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