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Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist gem. §25 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

Die Prüfungstermine und Anmeldefristen werden an dieser Stelle veröffentlicht.

Termine Zwischenprüfung 2012

  • Schriftliche Prüfung (Kenntnisprüfung): 29.02.2012
  • Praktische Prüfung (Fertigkeitsprüfung): 16.04.-24.04.2012
    • Fachklasse Bielefeld: 16.04.2012 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Unna: 17.04.2012 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Münster: 18.04.2012 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Siegen: 19.04.2012 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Kempen: 23.04.2012 in der DEULA Kempen
    • Fachklasse Köln: 24.04.2012 in der DEULA Kempen

Anmeldefrist: 15. Dezember 2011

Zulassungsantrag

Den Antrag auf Anmeldung zur Zwischenprüfung können Sie hier herunterladen (PDF 38KB | Word-Formular 26KB).

Informationen

Für jugendliche Auszubildende ist zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres das Ergebnis der ersten Nachuntersuchung (§33 JarbSchG) vorzulegen. Ohne Vorlage kann die Zulassung zur Zwischenprüfung nicht erfolgen (§35 Abs.2 BBIG).

Über die Teilname und das Ergebnis der Zwischenprüfung erhalten die/der Auszubildende, ggf. die gesetzlichen Vertreter, der Ausbildende sowie die Berufsschule eine Bescheinigung.

Die Teilname an der Zwischenprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung.