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ZwischenprüfungZur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist gem. §25 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Prüfungstermine und Anmeldefristen werden an dieser Stelle veröffentlicht. Termine Zwischenprüfung 2012
Anmeldefrist: 15. Dezember 2011 ZulassungsantragDen Antrag auf Anmeldung zur Zwischenprüfung können Sie hier herunterladen (PDF 38KB | Word-Formular 26KB).InformationenFür jugendliche Auszubildende ist zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres das Ergebnis der ersten Nachuntersuchung (§33 JarbSchG) vorzulegen. Ohne Vorlage kann die Zulassung zur Zwischenprüfung nicht erfolgen (§35 Abs.2 BBIG). Über die Teilname und das Ergebnis der Zwischenprüfung erhalten die/der Auszubildende, ggf. die gesetzlichen Vertreter, der Ausbildende sowie die Berufsschule eine Bescheinigung. Die Teilname an der Zwischenprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung. |
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