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Überbetriebliche Ausbildung

In der Berufsausbildung zum Straßenwärter / zur Straßenwärterin sind lt. §3 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter / zur Straßenwärterin mindestens 22 Wochen verschiedene Fertigkeiten und Kenntnisse in überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu vermitteln.

Die Ausbildungsinhalte werden je nach Zugehörigkeit zu einem Berufskolleg in den Ausbildungszentren der Bauindustrie und des Baugewerbes sowie den Deutschen Lehranstalten für Agrartechnik (DEULA) Rheinland und Westfalen vermittelt.


Anschriften der Ausbildungszentren

Fachklasse Bielefeld

Handwerksbildungszentrum Brackwede
Arnsberger Str. 1-3
33647 Bielefeld
Tel.: (0521) 94284-0

Fachklasse Unna

Ausbildungszentrum der Bauindustrie Hamm
Bromberger Str. 4-6
59065 Hamm
Tel.: (02381) 395-0

Fachklasse Köln

Ausbildungszentrum der Bauindustrie Kerpen
Humboldtstr. 30-36
50171 Kerpen
Tel.: (02237) 5618-0

Fachklasse Kempen

Bildungszentrum des Baugewerbes Krefeld
Bökendonk 15-17
47809 Krefeld
Tel.: (02151) 5155-0

Fachklasse Siegen

Aus- & Weiterbildungszentrum Bau Kreuztal
Heesstr. 45-47
57223 Kreuztal
Tel.: (02732) 2794-3

Fachklasse Münster

Lehrbauhof Münster
Daimler Weg 29
48163 Münster
Tel.: (0251) 9795-0

Fachklasse Köln
Fachklasse Kempen

DEULA-Rheinland GmbH
Krefelder Weg 41
47906 Kempen
Tel.: (02152) 2057-70

Fachklasse Bielefeld
Fachklasse Münster
Fachklasse Siegen
Fachklasse Unna

DEULA Westfalen-Lippe GmbH
Dr. Rau Allee 71
48231 Warendorf
Tel.: (02581) 6358-0


Inhalte der überbetrieblichen Ausbildung

1. Ausbildungsjahr

Die überbetriebliche Ausbildung im 1. Ausbildungsjahr umfasst insgesamt 8 Wochen. Davon vermitteln die Ausbildungszentren der Bauindustrie folgende Gewerke:

  1. Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen I (Vermessung I) - Dauer: 1 Woche
  2. Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen I (Pflastern I) - Dauer: 1 Woche
  3. Durchführen von Bau - und Instandhaltungsarbeiten an Straßen II (Pflastern II) - Dauer: 1 Woche
  4. Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken I (Mauern I) - Dauer: 1 Woche
  5. Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken II (Mauern II) - Dauer: 1 Woche
  6. Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken III (Beton- und Stahlbetonbau) - Dauer: 1 Woche

Die DEULA vermittelt im 1. Ausbildungsjahr folgende Gewerke:

  1. Errichten, Sichern und Räumen von Arbeitsstellen, Sichern und Räumen von Unfallstellen, sonstige Verkehrssicherung I (Erste-Hilfe-Kurs) - Dauer: 0,4 Wochen (2 Tage)
  2. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen I (Verkehrstechnik I) - Dauer: 0,6 Wochen (3 Tage)
  3. Durchführung von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken (Betoninstandsetzung) - Dauer: 1 Woche

2. Ausbildungsjahr

Die überbetriebliche Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr umfasst 7 Wochen. Davon vermitteln die Ausbildungszentren der Bauindustrie und des Baugewerbes folgende Gewerke:

  1. Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen II (Vermessung II) - Dauer: 1 Woche
  2. Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen III (Pflastern III) - Dauer: 1 Woche
  3. Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen IV (Pflastern IV) - Dauer: 1Woche
  4. Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen V (Pflastern V) - Dauer: 1Woche
  5. Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen VI (Verlegen von Entwässerungsleitungen) - Dauer: 1 Woche

Die DEULA vermittelt folgende Gewerke:

  1. Anlegen und Pflegen von Grünflächen I (Grünpflege I) - Dauer: 1 Woche
  2. Anbringen und Instandhalten von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Verkehrssicherungs- und Telematiksysteme - Dauer: 0,6 Wochen (3 Tage)
  3. Errichten, Sichern und Räumen von Arbeitsstellen, Sichern und Räumen von Unfallstellen, sonstige Verkehrssicherung II (RSA-Schein) - Dauer: 0,4 Wochen (2 Tage)

3. Ausbildungsjahr

Die überbetriebliche Ausbildung im 3. Ausbildungsjahr dauert 7 Wochen und wird ausschließlich bei der DEULA vermittelt. Folgende Gewerke werden in diesem Jahr vermittelt:

  1. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen II (Verkehrstechnik II - Radladerschein/Kanalinspektion) - Dauer: 1 Woche
  2. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen III (Verkehrstechnik III - Führerschein Klasse CE) - Dauer: 3 Wochen
  3. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen IV (Verkehrstechnik IV - Motorsägenkettenschein) - Dauer: 1 Woche
  4. Anlegen und Pflegen von Grünflächen II (Grünpflege II - Sachkundenachweis Pflanzenschutz) - Dauer: 1 Woche
  5. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen V (Verkehrstechnik V) - Dauer: 1 Woche