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AbschlussprüfungDurch die Abschlussprüfung wird nach der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin festgestellt, ob die Prüfungsteilnehmer die erforderlichen Fertigkeiten beherrschen, die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzen und mit dem im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff vertraut sind. Die Prüfungstermine und Anmeldefristen werden an dieser Stelle veröffentlicht. Termine Abschlussprüfung Winter 2011/2012
Anmeldefrist: 20. September 2011 Termine Abschlussprüfung Sommer 2012
Anmeldefrist: 1. Februar 2012 ZulassungsantragDen Antrag auf Anmeldung zur Abschlussprüfung können Sie hier herunterladen (PDF 44KB | Word-Formular 40KB). InformationenZur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen der §§8 und 9 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin erfüllt. Den Prüfungsteilnehmern wird am letzten Tag der Prüfung eine Bescheinigung ausgehändigt, aus der ersichtlich ist, ob die Prüfung "bestanden" oder "nicht bestanden" ist. Über die Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer von der "Zuständigen Stelle" ein Zeugnis. Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfungsteilnehmer und der Ausbildende von der Zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid. |
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