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Abschlussprüfung

Durch die Abschlussprüfung wird nach der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin festgestellt, ob die Prüfungsteilnehmer die erforderlichen Fertigkeiten beherrschen, die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzen und mit dem im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff vertraut sind.

Die Prüfungstermine und Anmeldefristen werden an dieser Stelle veröffentlicht.

Termine Abschlussprüfung Winter 2011/2012

  • Schriftliche Prüfung (Kenntnisprüfung): 07.12.2011
  • Mündliche Prüfung (nach Bedarf): 25./26.01.2012
  • Praktische Prüfung (Fertigkeitsprüfung): 30./31.01.2012

Anmeldefrist: 20. September 2011

Termine Abschlussprüfung Sommer 2012

  • Schriftliche Prüfung (Kenntnisprüfung): 25.04.2012
  • Mündliche Prüfung (nach Bedarf): 13./14.06.2012
  • Praktische Prüfung (Fertigkeitsprüfung): 18.06-26.06.2012
    • Fachklasse Bielefeld: 18.06.2012 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Unna: 19.06.2012 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Siegen: 20.06.2012 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Münster: 21.06.2012 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Köln: 25.06.2012 in der DEULA Kempen
    • Fachklasse Kempen: 26.06.2012 in der DEULA Kempen

Anmeldefrist: 1. Februar 2012

Zulassungsantrag

Den Antrag auf Anmeldung zur Abschlussprüfung können Sie hier herunterladen (PDF 44KB | Word-Formular 40KB).

Informationen

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen der §§8 und 9 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin erfüllt.

Den Prüfungsteilnehmern wird am letzten Tag der Prüfung eine Bescheinigung ausgehändigt, aus der ersichtlich ist, ob die Prüfung "bestanden" oder "nicht bestanden" ist.

Über die Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer von der "Zuständigen Stelle" ein Zeugnis.

Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfungsteilnehmer und der Ausbildende von der Zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid.