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Fragen und Antworten


Was sind Aufgaben im Zusammenhang mit der Tunnelnachrüstung?

  • Nachrüstung bestehender Straßentunnel:
    • Erfassung des vorhandenen Zustandes
    • Vergleich mit den Anforderungen der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006
    • Priorisierung der Maßnahmen
    • Planung und Umsetzung der Maßnahmen
  • Schaffung verschiedener Organisationsformen zur dauerhaften Sicherstellung der Tunnelsicherheit:
    • Verwaltungsbehörde
    • Tunnelmanager
    • Sicherheitsbeauftragter
    • Untersuchungsstelle
  • Durchführung verschiedener Maßnahmen zur dauerhaften Sicherstellung der Tunnelsicherheit:
    • Betrieb der Tunnelleitzentrale NRW
    • Erstellung von Risikoanalysen, Sicherheitsdokumentationen, Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
    • Planung und Durchführung von Übungen für verschiedene Notfälle gemeinsam mit den Einsatzdiensten
    • Durchführung regelmäßiger Inspektionen und Wartungen
    • Datensammlung und jährliche Berichte über Brände und Unfälle
  • Bündelung und Zusammenführung des "Tunnel-Sachverstands" sowie Verbesserung der Zusammenarbeit und des ressortübergreifenden Dialogs von
    • Straßenbauverwaltung
    • Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst
    • Ingenieuren und Forschung
  • Sicherstellung einer zentralen Wissensbasis "Tunnelsicherheit" mit folgenden Aufgaben:
    • Bereitstellung nationaler und internationaler Dokumente zu Fragen der Tunnelsicherheit
    • Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen
    • Einbringen neuer Erkenntnisse in die Regelwerke
    • Abstimmung beim Umgang mit technischen Neuerungen
  • Öffentlichkeitsarbeit

Was wird nachgerüstet?

[Foto: Leuchtmarkierungen]

Im Rahmen des Nachrüstprogramms werden folgende Gewerke an die Anforderungen der RABT angepasst:

  • Fluchtwegkennzeichnung
  • Notrufkennzeichnung
  • Notrufstationen, Notrufsäulen an den Tunnelportalen
  • Beleuchtung (Fahrbahnbeleuchtung, Notbeleuchtung, Orientierungsbeleuchtung für den Brandfall, Regelung der Beleuchtungsanlage)
  • Belüftung (Rauchabsaugung und -abtrieb, Nachrüstung Lüftungsanlagen, Belüftungssteuerung)
  • Brandmeldeanlagen
  • Löschwasserversorgung, Handfeuerlöscher
  • Mittelstreifenüberfahrten
  • verkehrstechnische Tunnelausstattung (z.B. Sperranlagen, Überholverbote)
  • visuelle Leiteinrichtungen
  • Zentrale Leittechnik
  • Videoüberwachung, Lautsprecheranlagen, Tunnelfunk/Verkehrsfunk
  • Bauliche Anlagen (z.B. Fluchtstollen, baulicher Brandschutz, Havariebecken, Betriebsgebäude)

Aufgrund der zwischen 2001 und 2003 durchgeführten Sicherheitsschecks sind alle bestehenden Tunnel mit den Anforderungen der RABT verglichen und bewertet worden. Anschließend wurde eine Priorisierung für die einzelnen Tunnel und eine Priorisierung der verschiedenen Maßnahmen/Gewerke durchgeführt. Bei 6 Tunneln, die mit hoher Priorität bewertet wurden, wurde besonders schnell mit der Nachrüstung begonnen. Bei allen Tunneln wurden die besonders wichtigen Sicherheitseinrichtungen (z.B. Fluchtwegkennzeichnung, Notrufkennzeichnung) sofort nachgerüstet.


Welche Tunnel werden nachgerüstet?

Alle Tunnel die im Nachrüstprogramm enthalten sind, finden Sie in der [Bauzeitenübersicht]


Was wurde bzw. wird außerdem getan?

  • Am 08.08.2006 erfolgte die Inbetriebnahme der größten Tunnelleitzentrale Deutschlands mit zwei Standorten (Duisburg und Hamm): Status- und Alarmmeldungen sämtlicher "Straßen.NRW-Tunnel" werden dort 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr entgegengenommen. Tunnel ab einer Länge von 400 Metern werden dort ständig videoüberwacht. [mehr...] (Pressemitteilung)
  • Verwaltungsbehörde für Tunnel im Zuge der Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen ist der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Ausnahme: Tunnel in der Baulast der Städte).
  • Der Landesbetrieb nimmt ebenfalls die Aufgaben der Untersuchungsstelle war. Diese stellt mit Hilfe von Inspektionen, Bewertungen und Prüfungen durch eigene sachkundige Gutachter sicher, dass nach abgeschlossener Nachrüstung alle Tunnel mit den Bestimmungen der RABT im Einklang stehen.
  • Für alle "Straßen.NRW-Tunnel" wurden Sicherheitsbeauftragte und Tunnelmanager benannt.
  • "Kompetenzcentrum für Tunnelsicherheit" gegründet [mehr...] (Pressemitteilung)
  • Sicherheitsdokumentation / Risikoanalysen / AGAP: Für alle "Straßen.NRW-Tunnel" ab 400 m Länge, auch für die Tunnel des Nachrüstprogramms, werden zurzeit Sicherheitsdokumentationen erstellt. Die Sicherheitsdokumentation eines Tunnels beschreibt alle Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Tunnelnutzer und beinhaltet darüber hinaus alle Dokumente, die für die Sicherheit im Tunnel relevant sind, wie beispielsweise Risikoanalysen oder den Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP).
  • Der AGAP, auf Basis einer landesweiten Musterlösung, gewährleistet das optimale "Handling" im Notfall und optimiert die Zusammenarbeit von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Einsatzkräften der Straßenbauverwaltung vor Ort und der Tunnelleitzentrale. Für die meisten Tunnel ist der AGAP inzwischen aufgestellt.
  • In enger Zusammenarbeit zwischen Straßenbauverwaltung, Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften wurden erste Übungen für unterschiedliche Notfälle durchgeführt. Die gesammelten Erfahrungen fließen in die Planung weiterer Übungen ein.
  • Alle Tunnelprojekte (Tunnel im Bau oder in der Planung) werden auf die Einhaltung der aktuellen Richtlinien überprüft und ggf. an die aktuellen Richtlinien angepasst.
  • Brandversuche: Vor der Inbetriebnahme eines Tunnels bzw. vor der Wiedereröffnung nach der Tunnelnachrüstung werden Brandversuche durchgeführt, um sicherzugehen, dass die Brandmeldeanlage und alle anderen relevanten Sicherheitseinrichtungen, z.B. die Rauchabsaugung oder die Orientierungsbeleuchtung für den Brandfall, einwandfrei funktionieren.

Was ist noch geplant?

Ein Tunnelsimulator soll in der Zukunft den Operatoren in der Tunnelleitzentrale die Möglichkeit bieten, die in den AGAP festgelegten Abläufe in Notfallsituationen und das richtige Handeln in Extremsituationen zu trainieren. Hierfür sind die Planungen in vollem Gange.