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Planfeststellung

Anhörungs- und Planfeststellungsbehörden für das Bundesland Nordrhein-Westfalen sind die fünf Bezirksregierungen:

Mit der "Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Straßenrecht und Eisenbahnkreuzungsrecht", die am 16. Februar 2011 wirksam geworden ist, ist Straßen.NRW nicht mehr Planfeststellungsbehörde für Bundesfernstraßen im Regierungsbezirk Düsseldorf.


Mehr zum Thema

Mehr über das Planfeststellungsverfahren erfahren Sie auf den Seiten "Von der Planung zum Bau".