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Mit Planung zum Bau:
Bedarfspläne | Linienfindung | Entwurfsplanung | Planfeststellung | Ausführungsplanung/Bau EntwurfsplanungBeim Straßenbau wird zwischen den Begriffen "Planung" und "Entwurf" häufig nicht deutlich unterschieden. In der Regel meint "Planung" die großräumige Festlegung von Linien (Netzkonzeption, Raumordnung, Linienentwurf), während der "Entwurf" für Detailausarbeitungen (Vorentwurf, Bauentwurf usw.) steht. Unter einer modernen Entwurfstrassierung versteht man heute insbesondere die Fahrraum- bzw. die Verkehrsraumgestaltung. Die Entwurfsarbeit erfolgt dabei nicht nur in der Ebene. Sie muss stets mit Blick auf das räumliche Ergebnis, die Straße in allen drei Dimensionen, erfolgen, mit dem Ziel, dass
Diese Anforderungen an den Straßenentwurf stehen zum Teil konträr zueinander. Eine ausgewogene Gesamtlösung, die allen Anforderungen gerecht wird, kann nur in einem Prozess des Nachdenkens und durch Abwägen erreicht werden. Die zu erstellenden Unterlagen für den Vorentwurf bestehen im Regelfalle aus:
Die Entwurfsunterlagen für die Bundesfernstraßen werden von Straßen.NRW geprüft und über das Land dem Bundesverkehrsministerium zur Erteilung des Sicht- bzw. Genehmigungsvermerkes vorgelegt. Für die Landesstraßen erfolgen die Aufstellung, die Prüfung und die Genehmigung in unabhängigen Schritten durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen. Der genehmigte Entwurf ist Grundlage des folgenden Planfeststellungsverfahrens. Gleichzeitig ist er verbindlich für den Planungsträger bei der weiteren Entwurfsausarbeitung. Ablauf von der Erstellung des Entwurfs bis zur Genehmigung
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