Fachcenter Vermessung / Straßeninformationssysteme: Kontakt
Fachcenter Vermessung / Straßeninformationssysteme
Das Fachcenter Vermessung / Straßeninformationssysteme übernimmt für Straßen.NRW alle Vermessungsaufgaben an Straßen und schafft mit Straßeninformationssystemen die Basis für ein wirksames Straßenmanagement. Das Fachcenter hat zentrale Standorte in Köln und Münster und ist darüber hinaus an allen Niederlassungen von Straßen.NRW vertreten.
Vermessung
Das Fachcenter übernimmt die Vermessungsaufgaben an Straßen, deren Planung, Bau und Verwaltung Straßen.NRW übertragen wurden. Es unterstützt die planungs- und vertragskonforme Ausführung von Straßenbauprojekten und leistet einen Beitrag zur Sicherheit des Verkehrs. Zu den typischen Vermessungsleistungen gehören:
- Grundlagen / Planungsvermessungen
- Bauvermessungen / -abrechnungen
- Straßenschlussvermessungen / Grenzanzeigen
- Bauwerkskontrollmessungen nach DIN 1076
- Beweissicherungsmessungen
- Bergschadensvorsorge / -regulierung
- Bestandsvermessungen
Das Fachcenter ist Ausbildungsstelle für den Beruf Vermessungstechniker/in und bildet für den gehobenen Vermessungsdienst aus.
Straßeninformationssysteme
Die vom Fachcenter geführten Straßeninformationssysteme bilden die Basis für ein wirksames Straßenmanagement. Visualisierungen und Präsentationen mit modernen Kommunikationsmitteln unterstützen intern und in der Öffentlichkeit die Arbeiten von Straßen.NRW. Projektmanagement forciert einheitliche und zukunftweisende Entwicklungen vor allem im Bereich der Geoinformationssysteme.
- Straßeninformationsbank NRW (NWSIB)
- Liegenschaftsinformationssystem Straße NRW
- verschiedene Fachschalen
- Digitale und analoge Straßenkarten / Themenkarten
- Bildbefahrung Straße
- 3D-Visualisierung
- Flyerlayout und -druck, Intranet- / Internetpräsentation
- Geoinformationssysteme
- Projektmanagement CentroMap u.a.
Kosten- und Leistungsrechnung
Eine durchgängige Kosten- und Leistungsrechnung innerhalb des Fachcenters führt zu Transparenz bei Kosten und Erlösen. Abrechnungsgrundlage sind die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Vermessungsgebührenordnung NW. Den Leistungen innerhalb des Landesbetriebs, die damit nicht erfasst werden, liegen vereinbarte und vom Vorstand genehmigte Preiskataloge bzw. Abrechnungsansätze zu Grunde.
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