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Formelles Verfahren Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

Während es sich beim Planungsdialog mit seinen Gremien „Dialogforum“ und „Politischer Begleitkreis“ um ein freiwilliges, informelles Beteiligungsverfahren handelt, ist das formelle Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei Großbauvorhaben gesetzlich vorgeschrieben.

Der Arbeitskreis im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)

Gemäß § 17 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sind die Behörden, deren umweltbezogener Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird sowie die von der Planung betroffenen Kreise und Kommunen zu beteiligen. Diese gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung findet bei Straßen.NRW unter Einbeziehung des ehrenamtlichen Naturschutzes im Rahmen von drei Arbeitskreisterminen statt.

Zusammensetzung des Arbeitskreises 46sieben

Der Arbeitskreis für das Projekt 46sieben mit seinen knapp 30 Trägern öffentlicher Belange (TÖB) setzt sich zusammen aus: dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, den zuständigen Behörden der Bezirksregierung und von Kreisen, Städten und Gemeinden mit Schwerpunkt Naturschutz, Wasser, Wald und Landwirtschaft, dem Ruhrverband, den Landwirtschaftskammern, der „LWL Archäologie für Westfalen“ sowie den anerkannten Naturschutzverbänden.

Termin zur überarbeiteten faunistischen Planungsraumanalyse

Am 16. Dezember 2019 wurden im Rahmen einer zweiten FPA-Sitzung in der Regionalniederlassung Südwestfalen / Außenstelle Hagen des Landesbetriebs Straßenbau NRW die Ergebnisse der überarbeiteten faunistischen Planungsraumanalyse für den Planungsraum zwischen Hemer (Ende der A46) und der A445 (bei Arnsberg) den Trägern öffentlicher Belange (TÖBs) vorgestellt.

Im Rahmen der Planungsarbeiten hatte Straßen.NRW Anregungen aus dem Dialogforum aufgegriffen, im 1. Arbeitskreistermin zur Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) thematisiert und entsprechend den Untersuchungsraum des Projektes 46sieben auch auf Bereiche südlich des Luerwaldes ausgeweitet. Daher musste die faunistische Planungsraumanalyse überarbeitet und für die drei Planungsabschnitte entsprechend angepasst werden.

Was sind Träger öffentlicher Belange?

Träger öffentlicher Belange, kurz TöBs, sind Verwalter öffentlicher Sachbereiche, insbesondere Behörden. Zu bestimmten Phasen der Planung müssen sie laut Gesetz (beispielsweise zum Untersuchungsraum der Umweltverträglichkeitsprüfung) angehört und einbezogen werden. Zu den Trägern öffentlicher Belange gehören unter anderem Naturschutzbehörden sowie anerkannte Naturschutzverbände.

Die FPA gibt dabei vor, welche besonders geschützten Tierarten kartiert werden müssen; sie legt den Umfang und die Erfassungsmethoden der faunistischen Kartierungen im Untersuchungsraum fest. Schwerpunkt der zweiten FPA-Sitzung war die Vorstellung dieser Ergebnisse durch das Planungsbüro Froelich & Sporbeck sowie die Abstimmung des Kartierungsumfanges, des Untersuchungsrahmens sowie der Untersuchungsmethodik.

In dem Termin konnten die beteiligten Naturschutzbehörden und die anerkannten Naturschutzverbände Anregungen, Hinweise und Bedenken zu den Ergebnissen sowie zum Vorgehen bei der überarbeiteten FPA anbringen. Die Arbeitskreismitglieder hatten im Nachgang der Sitzung die Möglichkeit, bis zum 15. Februar 2020 Stellungnahmen zum FPA-Termin einzureichen. Einzelne Stellungnahmen erfordern erheblichen Arbeitsaufwand, so dass noch nicht alle Ergebnisse vorliegen. Die Endfassung der FPA wird voraussichtlich im Mai an die Mitglieder des Arbeitskreises versandt.

1. Arbeitskreis zum Thema Untersuchungsraum

Schwerpunkt der 1. Arbeitskreissitzung am 7. Oktober 2019 in der Regionalniederlassung Südwestfalen / Außenstelle Hagen war die Festlegung des Untersuchungsraums, in dem mögliche Trassenvarianten des Projekts 46sieben liegen könnten. In diesem Bereich soll dann untersucht werden, welche vorhabenbedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter gemäß § 2 UVPG (Mensch/menschliche Gesundheit, Tiere Pflanzen sowie die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter) zu erwarten sind.

Die TÖB konnten in dem Termin ihre Bedenken und Anregungen zum Abgrenzungsvorschlag für den Untersuchungsraum zum Ausdruck bringen. Darüber hinausgehend wurde den Arbeitskreismitgliedern angeboten, ihre Änderungs- und Ergänzungswünsche zum Untersuchungsraum bis Ende Oktober 2019 auch schriftlich bei Straßen.NRW einzureichen. Nach Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen wird Straßen.NRW eine überarbeitete Abgrenzung des Untersuchungsraumes festlegen.

Als Besonderheit nahmen an der Sitzung am 7. Oktober auch zwei interessierte Bürger/innen des Dialogforums als Beobachter/innen teil.

Aktualisierung des Untersuchungsraums nach 1. Arbeitskreis-Sitzung und Grobfilter

Erweiterung Untersuchungsraum zum Projekt 46sieben

Der erweiterte Untersuchungsraum im Projekt 46sieben

Der dunkelgrüne Bereich markiert das Untersuchungsgebiet [Stand 08.10.2019]. Der transparent grüne Bereich markiert Flächen, die aufgrund des Grobfilters aus dem Untersuchungsraum entfallen sind. Der gelbe Bereich markiert Flächen im Nord- und Südkorridor, die zuletzt auch in den Untersuchungsraum aufgenommen worden sind. Quelle: Straßen.NRW / Autobahn GmbH.

Unter Berücksichtigung der im Nachgang zum ersten Arbeitskreistermin eingegangenen Stellungnahmen der Teilnehmer wurde der Untersuchungsraum des Projekts 46sieben deutlich modifiziert. Der Untersuchungsraum wurde um Bereiche westlich und nördlich von Menden (sogenannter Nordkorridor) bis zur Ruhr erweitert. Der Südkorridor ist aufgrund einer ersten groben Risikoabschätzung im nördlichen Teil erheblich reduziert und im südlichen Bereich geringfügig erweitert worden. Mit dieser Änderung berücksichtigen Straßen.NRW und die Autobahn GmbH als Vorhabenträger die Anregungen aus den nun bearbeiteten Stellungnahmen zum 1. Arbeitskreistermin am 7. Oktober 2019 sowie die Ergebnisse des Grobfilters für den Südkorridor. Alle neuen Bereiche sind auf der Karte mit gelben Flächen dargestellt. Der im südlichen Arm des Untersuchungsraums entfallende Bereich um die Ortschaft Holzen ist in der Karte mit einer transparenten grünen Fläche dargestellt.

Das bedeutet, dass zusätzlich zum bisherigen Untersuchungsraum auch die neuen Bereiche in die vertiefenden Untersuchungen zur Ermittlung der Raumwiderstände im Rahmen der Erstellung der UVS einbezogen werden. Untersucht werden potenzielle Auswirkungen des Projektes auf im Raum lebende Menschen / die menschliche Gesundheit, Tiere und Pflanzen sowie Auswirkungen auf Luftqualität, Landschaft, Boden, Wasser sowie Kultur- und sonstige Sachgüter.