Radschnellwege in NRW: Die Eckdaten
NRW verfolgt das Ziel, Nahmobilität, das heißt insbesondere den Rad- und Fußgängerverkehr, gleichwertig neben den öffentlichen Personenverkehr und motorisierten Individualverkehr zu stellen.
- Die Radschnellwege sollen hohe Reisegeschwindigkeiten ermöglichen. Die Zeitverluste durch Warten und Anhalten insbesondere an Verknüpfungspunkten sollen minimiert werden.
- Die Breite der Radschnellwege soll gewährleisten, dass sich zwei Radfahrer je Fahrtrichtung begegnen können.
- Bei Einrichtungsradwegen sollen zwei Fahrräder nebeneinander fahren und ohne Störung durch ein drittes überholt werden können.
- Durch begleitende Gehwege wird die Nutzung für Radfahrer und Fußgänger getrennt und ein ungehindertes Radfahren gewährleistet.
- Der Betriebs- und Winterdienst wird in demselben Standard wie bei Landesstraßen durchgeführt. Danach sollen die Strecken bei Schnee- und Eisglätte zwischen 6 und 22 Uhr befahrbar gehalten werden.
- Innerorts werden die Radschnellwege durchgängig beleuchtet, außerorts von Fall zu Fall.
- Die Wiedererkennbarkeit von Radschnellwegen wird durch einheitliche Design-Elemente und einheitliche Standards gewährleistet.
- Die Durchfahrthöhen und Konstruktionen der Brücken und der Aufbau der Asphaltdecke garantieren durchgängig die Befahrbarkeit der Radschnellwege durch Unterhaltungs- und Betriebsdienstfahrzeuge sowie durch Notfallfahrzeuge.